Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stepout Trainings GmbH

1) Anwendungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich aller Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch die Stepout Trainings GmbH an den Vertragspartner ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Sie verpflichten die Stepout Trainings GmbH nur, wenn diese sich ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt. Die Angebote der Stepout Trainings GmbH sind freibleibend. Geringe Abweichungen bleiben vorbehalten.

2) Geschlossene Seminare und Weiterbildung

Die nachfolgenden Regelungen 2a) bis 2d) gelten ausschließlich bei geschlossenen Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen zumeist für Unternehmen und Behörden und somit für Teilnehmer einer Institution.

a) Anmeldungen

Anmeldungen sind telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax möglich. Jede Anmeldung wird von der Stepout Trainings GmbH bestätigt und ist erst dann für beide Parteien verbindlich. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Die Einschreibung erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge. Bei Überbelegung notiert die Stepout Trainings GmbH die Anmeldung auf Wartelisten und bietet ggf. einen Ersatztermin an.

b) Gebühren, Trainingsleitung und Referenteneinsatz

Die Stepout Trainings GmbH wird die gebuchte Veranstaltung gemäß der Beschreibung im Veranstaltungsprogramm bzw. Angebot durchführen; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die Teilnehmergebühren schließen die erforderlichen Teilnehmerunterlagen sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen mit ein. Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zur Gebührenminderung. Die Stepout Trainings GmbH behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, gleichwertige Ersatzreferenten/Trainer einzusetzen und – mit rechtzeitiger Vorankündigung – Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Bei Terminverschiebungen, die durch die Stepout Trainings GmbH vorgenommen wurden, hat der Vertragspartner das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Information ohne Stornogebühren abzusagen.

c) Absage / Rücktritt

Die Stepout Trainings GmbH kann bis zum Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktreten, falls eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. Die Stepout Trainings GmbH wird vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechtes versuchen, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Absagen der Vertragspartner der Stepout Trainings GmbH müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird nur eine Stornoumlage in Höhe von 250,00 EUR/Trainingstag fällig. Für Absagen, die vier bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Stepout Trainings GmbH eingehen, wird die Hälfte der Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb der letzten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die vollen Teilnehmergebühren fällig. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei der Stepout Trainings GmbH. Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, geeignete Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen. Ergeben sich nach Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners, ist die Stepout Trainings GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt als gegeben, wenn der Vertragspartner eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt.

d) Bildungsmaßnahmen in Hotels oder Bildungsstätten

Kosten für Unterbringung und Verpflegung in Hotels oder Bildungsstätten hat der Vertragspartner zu bestreiten. Sagt der Vertragspartner die Veranstaltung ab, hat er die entstehenden Kosten zu tragen, es sei denn, diese Kosten sind Bestandteil des Seminarpreises. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

3) Offene Seminare und Weiterbildungen

Die nachfolgenden Regelungen 3a) bis 3c) gelten ausschließlich bei offenen Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen die zumeist von Einzel- und Privatpersonen oder Einzelteilnehmern eines Unternehmens belegt werden.

a) Rechnung und Leistungsfluss

Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Seminarbeginn ohne Abzug zu zahlen. Seminarstornierungen sowie Umbuchungen können (vorbehaltlich des Widerrufsrechts für Verbraucher) gegen eine Bearbeitungsgebühr von 125,- EUR bis vier Wochen vor Seminarbeginn vorgenommen werden.

b) Stornierungen und Umbuchungen

Bei Stornierungen und Umbuchungen von Seminaren weniger als vier Wochen vor Beginn wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig. Kann der frei gewordene Platz durch die Stepout Trainings GmbH kurzfristig besetzt werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 125,- EUR erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Das Widerrufsrecht für Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Zustandekommen des Vertrags bleibt unberührt. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms sowie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Die Stepout Trainings GmbH ist berechtigt, die Veranstaltungen aus wichtigem Grund – insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder bei zu geringer Teilnehmerzahl – gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnahmebeträge abzusagen.

c) Besonderheiten, Teilweise Nichtteilnahme oder vorzeitiges Ausscheiden

Veranstaltungen können in Teilen oder auch ganz in Virtuelle Formen überführt werden. Dies gilt mit Blick auf besondere Bedingungen wie Pandemien, die eine Präsenzveranstaltungen aus gesetzlichem Grunde oder aber aus sicherheitrelevanten Gründen heraus eine Änderungen sinnvoll machen oder sogar erzwingen. Es besteht in keinem Fall eine Verpflichtung des Veranstalters, Fehlzeiten durch Nichtteilnahme finanziell oder über Gegenleistungen auszugleichen. Kann ein Teilnehmer im Verlauf einer Ausbildung einem einzelnen Modul nicht beiwohnen, so werden schriftlich Sondervereinbarungen getroffen oder es besteht aus Kulanz die Möglichkeit, die verlorenen Inhalte im Folgekurs der gleichen Art nachzuholen. Teilnehmer, die mehr als 20 % der Trainingszeit nicht beiwohnen, haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Zertifizierung oder einen Ausgleich im Folgekurs. Die Wiederaufnahme und weitere Teilnahme wird ggf. individuell abgestimmt und finanziell sondergeregelt.

4) Beratungstätigkeit

Einzelheiten eines Beratungsauftrages werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt, der in Form eines schriftlichen Angebotes von der Stepout Trainings GmbH an den Vertragspartner gesandt und vom Vertragspartner schriftlich angenommen wird. Gegenstand dieses Vertrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen der Stepout Trainings GmbH sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Vertragspartner erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann diese Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Tritt der Vertragspartner unberechtigt von einem Vertrag zurück, kann die Stepout Trainings GmbH 10 % des Beratungshonorars für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Stepout Trainings GmbH einen höheren Schaden nachweist oder der Vertragspartner nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

5) Preise/Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Preisinformation genannten Teilnehmergebühren und Honorare, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Stepout Trainings GmbH stellt Rechnungen unmittelbar nach Beginn der Veranstaltung bzw. entsprechend den im Vertrag genannten Fristen. Die Rechnungsbeträge werden unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug fällig. Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Vertragspartners ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Verzug ist die Stepout Trainings GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Nachweis eines höheren Satzes der von der Stepout Trainings GmbH an die Bank zu entrichtenden Sollzinsen diesen Zinssatz zu berechnen. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass der Stepout Trainings GmbH ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

6) Mitwirkungspflichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Bei allen Trainings wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesund sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, die Stepout Trainings GmbH über gesundheitliche und psychische Probleme (wie z. B. Rückenprobleme, Herz-/Kreislaufprobleme, Depressionen, Diabetes, Phobien wie Höhenangst), laufende Behandlungen, sowie wichtige Medikamente, die eingenommen werden, aufzuklären. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten, Psychopharmaka und dergleichen stehen. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so sind Sie verpflichtet, dies sofort der örtlichen Weiterbildungsleitung mitzuteilen. Die Weiterbildungsleitung ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche müssen innerhalb von vier Wochen nach dem vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vereinbarten Weiterbildungsende.

7) Haftung

Die vertragliche Haftung der Stepout Trainings GmbH ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde, oder b) der Veranstalter für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für die Beschädigung und/oder den Verlust auch durch Diebstahl von Wert- und anderen persönlichen Gegenständen (Foto-Filmgerät, Schmuck, Uhren, Ausrüstungen) wird keine Haftung übernommen. Den Auftraggebern wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Unfall- und Gepäckversicherung empfohlen. Beeinträchtigung oder Ausfall der Leistungen durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o. ä. berühren nicht den vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Flusssperrungen aus Wassermangel und andere Geländesperrungen zu zählen. Hinweis: Die Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist die Stepout Trainings GmbH berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern und ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.

8) Anwendbares Recht, Unwirksamkeit einzelner Klauseln, Gerichtsstand

Soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. An Stelle der ungültigen Regelung soll Dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Zur Beurteilung aller Streitigkeiten im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten unter diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das deutsche Recht.

Stand 01.01.2019 | Gerichtsstand Dresden

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